Ab welchem Alter muss Eintritt bezahlt werden?
Eintritt unter 12 Jahren kostenfrei. (Nachweis erforderlich). Ab 12 Jahren wird der normale Eintrittspreis berechnet.
Regelungen zum Jugendschutz
- Kindern unter 6 Jahren wird der Zutritt zum Konzert nicht empfohlen.
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert besuchen, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Ab 16 Jahren dürfen die Jugendlichen nur bis 24 Uhr bei uns bleiben und müssen danach nach Hause.
- Jugendliche unter 18 Jahren (U18) dürfen mit einem Erziehungsauftrag und in Begleitung einer erwachsenen, erziehungsberechtigten Person jedoch auch länger als 24 Uhr bleiben.
Alter bis 15:
unbegrenzt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einem "Muttizettel" und einem Erziehungsbeauftragten.
Alter ab 16:
bis 24 Uhr ohne "Muttizettel".
Alter ab 16:
unbegrenzt mit dem "Muttizettel" und einem Erziehungsbeauftragten.
Alter ab 18:
unbegrenzt ohne Einschränkungen.
Wichtig zu wissen:
Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils ist beizufügen.
Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte!
Das Sicherheitspersonal vor Ort übernimmt nicht die Betreuung von unter 14-Jährigen! Dementsprechend können Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren nicht am Eingang abgegeben und später wieder abgeholt werden. Es wird keinen Warte- und/oder Aufenthaltsbereich für Eltern auf dem Veranstaltungsgelände geben.
Alle Jugendlichen über 14 Jahre sollten sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls kann der Zutritt zum Konzert verweigert werden.
Es gibt keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen.
Es werden keine Stornierungen vorgenommen.
Wie funktioniert das mit der Erziehungsbeauftragung/"Muttizettel"?
3 einfache Schritte:
❶ Erziehungsbeauftragung oder Muttizettel hier Herunterladen und 2x Ausdrucken.
(eine Kopie für dich und eine am Eintritt abgeben)
❷ Unterschreiben lassen
Ausgefüllte Muttizettel-Vorlage von Eltern(-teil) unterschreiben lassen.
Ausweiskopie eines Elternteils aufkleben und eindeutig als Kopie kennzeichnen.
Für einen Unterschriftenvergleich sind nur Vorname, Name, Geburtsdatum und Unterschrift des Elternteils notwendig. Der Rest kann einfach geschwärzt werden.
❸ Abgeben und Feiern
Gemeinsam mit dem Erziehungsbeauftragten zur Einlasskontrolle gehen und eine Erziehungsbeauftragung abgeben, die zweite Kopie behälst du bei dir – Ausweise nicht vergessen!